Tod und Trauer im Judentum

von Isabell Gemende & Gesine Spielmann

 

Der Tod und die Trauer im Judentum sind zwar streng festgelegt und geben allen Gemeindemitgliedern eine bestimmte Aufgabe, wirken deshalb aber noch lang nicht trocken und gefühllos. Ganz im Gegenteil, die vielen liebevollen Bräuche und Traditionen zeigen auf ein warmes Familienleben und der Erfüllung der Mizwot, der Pflicht eines jeden Juden, hin und erinnert uns mehr an eine jüdische "Kunst zu Sterben". Wenn ein Jude merkt das er bald stirbt, wird er zuletzt  sein Testament schreiben, seine Kinder segnen und ein letztes Gebot zu Gott sprechen. Er muss sich bewusst machen, dass er mit gutem Gewissen und ehre Schande anderer die irdische Welt verlassen kann, denn die Juden glauben an eine Unsterblichkeit der Seele beziehungsweise an die Auferstehung, die mit den Kommen des Menias verbunden ist. Die Angehörigen ein es Sterbenden unterliegen ebenfalls einigen Regeln. So dürfen sie vor ihm nicht jammern und schreien, seine Beerdigung planen oder ihn alleine lassen. Mit dem Eintritt des Todes beginnt die Totenwache, die bis zur Waschung und anschließenden Beerdigung beibehalten wird. Dabei ist der Tote meist auf Stroh gebettet mit den Füßen zur Tür, über ihm liegt ein schwarzes Tuch und an seinem Kopf wird eine Kerze entzündet. Die Familienmitglieder schütten alles Wasser aus, da sie denken, dass der Todesengel sein Schwert darin gewaschen hat. Außerdem hängen sie alle Spiegel ab, denn sie wollen keine 2 Toten in ihrem Haus sehen. Die Beerdigung ist einfach und schlicht, denn der Tod macht kaum Unterschied zwischen Arm und Reich, also wird auch auf Blumenschmuck und Prunk verzichtet. Jeder Besucher der Beerdigung schippt 3 Schaufeln Sand in das Grab. Beim Verlassen des Friedhofes werden die Hände gewaschen, aber nicht getrocknet um die Erinnerung an den Verstorbenen zu verlängern. Bei jedem neuen Besuch des Grabes hinterlassen die Angehörigen einen Stein, den sie mitgebracht haben.

Die sich anschließende Trauerzeit wird in 3 Abschnitte unterteilt. Also erstes das "Schiwa sitzen", wo sich alle Familienmitglieder treffen und 7 Tage lang auf dem Boden sitzen. In dieser Zeit reißen sie ihre Kleider ein, dürfen keine ledernen Schuhe tragen, Arbeiten, Musik hören, Baden und auch nicht rasieren oder Haare schneiden. 30 Tage lang dauert das Schulordüm. Es ist weiterhin verboten sich zu rasieren oder die Haare zu schneiden. Für verstorbene Eltern gibt es noch das Awelut, das Trauer Jahr. Nach diesem Trauerjahr darf keine öffentlich Trauer mehr gezeigt werden.

Hinweis:  Juden dürfen nur beerdigt werden, keine Verbrennungen, Kriminell und Selbstmörder gelten
               als Sünder und durften nicht neben Redilschaften begraben werden

 

Zurück